Kosten

Private Versicherungen und Selbstzahler

Als Privatversicherte erhalten Sie von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse (Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe) einreichen können. Informieren Sie sich bitte vor dem Beginn der Psychotherapie, ob und wie viele Therapiestunden Ihre Kasse Ihnen erstattet. Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selbst begleichen, wenn Sie dies möchten. Die Gebühren berechnen sich nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“.

Gesetzliche Krankenkassen

Eine Psychotherapie bei gesetzlichen Krankenkassen muss in meiner Privatpraxis über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" abgerechnet werden. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten problemlos, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. U.a. müssen Sie nachweisen, dass Sie bei niedergelassenen Kollegen (bei Psychotherapeuten mit einem sog. Kassensitz) innerhalb der nächsten 3 Monate keine Zusage für einen Therapieplatz erhalten werden. Die Gebühren berechnen sich nach dem EBM - dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für Psychologische Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung. Gerne bin ich Ihnen bei den Formalitäten behilflich, wir können das genaue Vorgehen telefonisch oder persönlich abklären.
Informationen zur Kostenerstattung finden Sie auf folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer:

http://www.bptk.de/uploads/media/20170522_bptk-patienten-info_kostenerstattung.pdf
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/behandlung-i.html


Tanja Strecker-von Kannen

Diplom Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin

Radolfzeller Str. 36
78476 Allensbach

T.: 07533 - 940 36 48

info@psychotherapie-strecker.de